Die Cyberresilienz-Verordnung 🇪🇺
Eine unabhängige Referenz zu den Pflichten, die die Verordnung Herstellern, Softwareentwicklern, Einführern und Händlern auferlegt; sowie ein strukturierter Weg zur Konformität.
Die Primärquellen, in lesbarer Form
Der Gesetzestext, seine Anhänge und der offizielle Leitfaden; in einem aufgeräumten Leselayout dargestellt, mit einer verständlichen Erläuterung für die Stellen, die eine benötigen.
Der vollständige Text der Verordnung (EU) 2024/2847; alle 71 Artikel, nach Kapiteln navigierbar.
→§ 2Der CRA; AnhängeAnhänge I–VIII: grundlegende Anforderungen, Produktklassen und technische Dokumentation.
→§ 3Leitfaden der KommissionDer aktuelle offizielle Leitfaden zum Anwendungsbereich und zur Anwendung der Verordnung.
→§ 4Die Verordnung erklärtEine leicht verständliche Erläuterung von Anwendungsbereich, Klassen und Pflichten, verknüpft mit den Artikeln.
→Die Pflichten unterscheiden sich entlang der Lieferkette
Softwareentwickler
Sichere Entwicklung, koordinierte Schwachstellenbehandlung und Pflichten zur Software-Stückliste (SBOM).
Hersteller
Grundlegende Anforderungen, Konformitätsbewertung und die von Herstellern erwartete technische Dokumentation.
Einführer und Händler
Sorgfaltspflichten, Überprüfung der CE-Kennzeichnung und Aufbewahrung von Unterlagen für Wirtschaftsakteure.
Tools zur Erarbeitung der Verordnung
Kostenlos bereitgestellt, um Beteiligten bei der Einschätzung ihrer Situation zu helfen; sie dienen der Information und ersetzen keine formelle Konformitätsbewertung.
Stellen Sie fest, ob die Verordnung anwendbar ist
Ein kurzer, strukturierter Fragebogen, der angibt, ob ein Produkt in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt und welcher Klasse es wahrscheinlich angehört.
Was Sie mitbringen
- Ein zu bewertendes Produkt
- Eine Minute; ohne Anmeldung
Was Sie erhalten
- Ob die CRA auf Sie anwendbar ist
- Die voraussichtliche Klasse Ihres Produkts
- Die sich daraus ergebenden Pflichten
