CRA-Leitfaden für Einführer, Händler & Wiederverkäufer
Was Wirtschaftsakteure prüfen müssen, bevor; und nachdem; sie ein Produkt mit digitalen Elementen auf dem EU-Markt bereitstellen.
Schritte zur Konformität
Prüfen, ob das Produkt konform ist
Art. 19 · 23Bevor Sie ein Produkt in Verkehr bringen, vergewissern Sie sich, dass der Hersteller seine Pflichten erfüllt hat.
- ✓Prüfen Sie, ob die CE-Kennzeichnung angebracht ist
- ✓Bestätigen Sie, dass die EU-Konformitätserklärung vorliegt
- ✓Stellen Sie sicher, dass Benutzerinformationen und Anleitungen beigefügt sind
Dokumentation und Unterstützung bestätigen
Art. 23(2)Sicherstellen, dass die technische Dokumentation und die Unterstützungsregelungen des Herstellers vorhanden sind.
- ✓Prüfen, ob ein Unterstützungszeitraum angegeben ist
- ✓Bestätigen Sie, dass eine Kontaktstelle zur Meldung von Schwachstellen vorhanden ist
- ✓Eine Kopie der Konformitätserklärung aufbewahren
Sie dürfen ein Produkt nicht in Verkehr bringen, wenn Sie Grund zu der Annahme haben, dass es nicht konform ist.
Sorgfaltspflicht ausüben (Händler)
Art. 26Händler müssen im Hinblick auf die Anforderungen mit der gebotenen Sorgfalt handeln.
- ✓Prüfen Sie die CE-Kennzeichnung und die Begleitunterlagen
- ✓Stellen Sie sicher, dass Lagerung und Transport die Konformität nicht beeinträchtigen
- ✓Handeln Sie bei Verdacht auf Nichtkonformität
Zusammenarbeiten und melden
Art. 23(5)Hersteller und Behörden über Risiken informieren und Korrekturmaßnahmen unterstützen.
- ✓Den Hersteller über festgestellte Risiken informieren
- ✓Marktüberwachungsbehörden informieren, sofern erforderlich
- ✓Bei Rückrufen oder Korrekturmaßnahmen unterstützen
Aufzeichnungen führen
Art. 23(7)Die Aufzeichnungen führen, die es Behörden ermöglichen, das Produkt entlang der Lieferkette nachzuverfolgen.
- ✓Ermitteln Sie die Wirtschaftsakteure, die Sie beliefert haben oder von denen Sie beliefert wurden
- ✓Aufzeichnungen zehn Jahre lang aufbewahren
- ✓Sie den Behörden auf Anfrage zur Verfügung stellen
Jedes Werkzeug unten ist kostenlos nutzbar und öffnet sich hier in einem Seitenbereich, damit Sie nicht Ihre Stelle verlieren.
Klären Sie, ob die Verordnung anwendbar ist und welche Klasse für Sie wahrscheinlich gilt.
Hier öffnen →KostenlosKonformitätsmatrixOrdnen Sie jede Pflicht aus Anhang I und VII zu und verfolgen Sie sie bis zur Erledigung.
Hier öffnen →KostenlosKostenrechnerSchätzen Sie die einmaligen und jährlichen Kosten der Konformität ab.
Hier öffnen →KostenlosVulnerability AnalyzerGleichen Sie Ihre SBOM mit der NVD und der EUVD ab und behalten Sie End-of-Life-Komponenten im Blick.
Hier öffnen →KostenlosDoC-GeneratorErstellen Sie eine EU-Konformitätserklärung (Anhang V) für Ihr Produkt.
Hier öffnen →KostenlosKlassifizierungsfinderStellen Sie namentlich fest, ob Ihr Produkt zur Standardkategorie zählt oder als wichtig oder kritisch gilt.
Hier öffnen →KostenlosPlaner für den UnterstützungszeitraumLegen Sie Ihren Mindest-Unterstützungszeitraum fest und kennzeichnen Sie Komponenten, die zu früh das Ende ihrer Lebensdauer erreichen.
Hier öffnen →Weitere Leitfäden für Beteiligte
Softwareentwickler
Wie die Cyberresilienz-Verordnung auf Softwareprodukte anzuwenden ist; von der sicheren Entwicklung über die Schwachstellenbehandlung und SBOMs bis hin zur CE-Kennzeichnung.
Hersteller
Die Pflichten, die die Cyberresilienz-Verordnung den Herstellern von Produkten mit digitalen Elementen auferlegt; von der Risikobewertung über die CE-Kennzeichnung bis hin zu den Pflichten nach dem Inverkehrbringen.
So erhalten Sie eine CE-Kennzeichnung
Die Schritte zur Erklärung der Konformität und zum Anbringen der CE-Kennzeichnung für ein Produkt mit digitalen Elementen.
